Archive - Sep 8, 2008

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Besatzungsmitglied der "Gorch Fock" ging über Bord - Derzeitiger Sachstand

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08.09.2008 Glücksburg (ots) - Glücksburg -  Das "Vorprüfungsverfahren" der Staatsanwaltschaft Kiel dauert ebenso an wie die intensiven internen Havarie-Untersuchungen der Marine. Derzeit werden weitere Vernehmungen von Zeugen an Bord der "Gorch Fock" von Seiten der Staatsanwaltschaft Kiel und der Marine zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für erforderlich gehalten. Deshalb betrachtet die Staatsanwaltschaft Kiel einen Verbleib des Schiffes im Marinestützpunkt Wilhelmshaven nach jetzigem Stand nicht für erforderlich. Die Ausbildungsreise könne deshalb fortgesetzt werden. Die "Gorch Fock" verlässt am Abend um 17 Uhr Wilhelmshaven.

Indes setzt die Bundeswehr die Suche nach unserer vermissten Offizieranwärterin fort. Ein Hubschrauber vom Typ Sea King sucht das Wattenmeer und die Ostfriesischen Inseln ab. Zwei Tornado-Aufklärungsflugzeuge vom Aufklärungsgeschwader 51 "Immelmann" aus Jagel suchen das Gebiet zusätzlich mit Wärmebildkameras ab. Sie fliegen die Ostfriesischen und Nordfriesischen Inseln sowie die gesamte Deutsche Bucht ab.

Die Stimmung an Bord ist gedrückt. Unter großer Anteilnahme fand am vergangenen Samstag auf der "Gorch Fock" eine ökumenische Gedenkandacht statt, bei der die Besatzung ihrer vermissten Kameradin und den Familienangehörigen gedachte. Nach wie vor sind Psychologen und Militärseelsorger der Marine an Bord und leisten Beistand.

Für die internen Ermittlungen des Zwischenfalls ist der "Beauftragte für Havarieuntersuchungen" der Marine zuständig. Ihm stehen sechs Mitarbeiter zur Seite. Er soll im Auftrag des Bundesministers der Verteidigung objektive Überprüfungen durchführen. Dabei handelt es sich um innerdienstrechtliche Untersuchungen, die Umstände und Ursachen von Zwischenfällen in der Marine sowie das Verhalten von Beteiligten klären sollen.

Presse- und Informationszentrum Marine

TRC Telemedia AG

Hallo zusammen,

langsam bekommen ich und mein Freund auch kalte Füße.

Angefangen hat alles damit, dass mir mein Freund voller Stolz erzählte, er habe bei einem Gewinnspiel einen Baumarkt-Gutschein über € 50,00 gewonnen. Wir haben uns keinerlei Gedanken gemacht. Da darauf auch nichts schriftliches kam, hatte sich das ganze für uns erledigt.

Über einen Monat später kam eine Rechnung der TRC Telemedia AG über € 75,00. Der Stress/Streit war groß, da es sich um eine Rechnung für Telefonsex handelte. Seine Handyrechnung wies ebenfalls solchen Anruf auf. Er war sich immer noch keiner Schuld bewusst. - ich lenkte ein und forschte das erste mal im Internet nach dieser Firma. Fand dieses Forum und wir ignorierten diese Sache.

Meine Frage: er hat zwar bei dieser Nummer angerufen (nur ein paar Sekunden) aber nur, weil er einen "Anruf in Abwesenheit" auf seinem Handy hatte und diese Nummer zurückrief. Ganz unbewusst und ohne Hintergedanken. Muss er an diese Firma zahlen! Er hat ja die "eigentliche" Vergütung für dieses Telefonat ja schon per "normaler" Handyrechnung beglichen (€ 0,48). Ebenfals ist es uns ein Rätsel, woher DIE seine Nummer hatten.

Wie uns hier ja geraten wird, haben wir nichts unternommen. Bis am Freitag ein Schreiben vom "Allinkasso-Büro" aus München kam. Sind wir jetzt aufgrund des kurzen "Rückrufs" auf den "Anruf-in-Abwesenheit" verpflichtet zu zahlen. Ist das der "Beweis" für DIE, das sie gerichtlich vorgehen können?

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