Pflichtbeitrag für Rentner rechtsgültig
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Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland müssen ihren Beitrag zur Pflegeversicherung in voller Höhe selbst tragen.
Mit dieser Entscheidung hat das Bundessozialgericht (BSG) vier Klagen von Rentnern zurückgewiesen, die sich gegen eine seit April 2004 geltende Neuregelung zur Wehr gesetzt hatten. Seither müssen Rentner 1,7 Prozent ihrer Altersbezüge als Beitrag an die Pflegeversicherung zahlen. Mehr lesen...










